Das Europäische Parlament hat der Schließung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Aufdeckung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität sowie für die diesbezüglichen Ermittlungen und Strafverfolgungen zugestimmt. Der angenommene Text ist eine kurze legislative Entschließung, die das Abkommen billigt und die Präsidentin des Parlaments beauftragt, den Standpunkt des Parlaments an den Rat, die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und Islands zu übermitteln. Diese Billigung war erforderlich, damit das Abkommen geschlossen werden kann.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island regelt die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zwischen Fluggesellschaften und den isländischen Behörden mit dem Ziel, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten, aufzudecken, zu ermitteln und zu verfolgen. Der Rat hat das Europäische Parlament um Billigung ersucht, um dieses Abkommen zu schließen. Ohne diese Billigung kann das Abkommen von der Europäischen Union nicht geschlossen werden.
Billigung des AbkommensDas Parlament billigt die Schließung des Abkommens EU-Island über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Aufdeckung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität sowie für die diesbezüglichen Ermittlungen und Strafverfolgungen.
Übermittlung des StandpunktsDie Präsidentin des Parlaments wird beauftragt, den Standpunkt des Parlaments an den Rat und die Kommission sowie an die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und Islands zu übermitteln.
Gegenstand des AbkommensDas Abkommen regelt die Übermittlung von PNR-Daten zwischen der Europäischen Union und Island zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
Das Parlament nahm die Entschließung in einer elektronischen namentlichen Abstimmung mit 532 Stimmen dafür, 75 Stimmen dagegen und 28 Enthaltungen an.
Die Fluggastdatensätze (PNR) von Flügen zwischen der Europäischen Union und Island können im Rahmen des Abkommens an die isländischen Behörden übermittelt werden, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu bekämpfen. Die von diesen Flügen betroffenen Passagiere müssen damit rechnen, dass ihre Daten nach den im Abkommen vorgesehenen Regeln verarbeitet werden. Das Europäische Parlament hat diesem Abkommen zugestimmt, wodurch es nach den abschließenden Formalitäten in Kraft treten kann.
Das Europäische Parlament hat dem EU-Island-Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) mit 532 Stimmen dafür, 75 dagegen und 28 Enthaltungen zugestimmt. Das ist kein Blankoscheck für Massenüberwachung: Es ist ein verbindlicher Rahmen, der Reykjavik die Zusammenarbeit gegen Terrorismus und schwere Kriminalität ermöglicht und zugleich klare Regeln auferlegt. Doch die Zustimmung entbindet nicht davon zu prüfen, was dieses Abkommen die Fluggesellschaften und die Passagiere tatsächlich kostet und was es hätte sein können, wenn die Logik der Subsidiarität obsiegt hätte.
Das PNR-Abkommen mit Island ist keine bürokratische Laune: Es ermöglicht den isländischen Behörden den Zugriff auf Passagierdaten, um Terroristen und Schwerkriminelle aufzuspüren. Ohne dieses Abkommen würde Island zu einem Loch im europäischen Sicherheitsnetz, zu einem Einstiegspunkt für diejenigen, die der Überwachung entgehen wollen. Das Parlament hat daher zu Recht zugestimmt. Aber Vorsicht: Die Zustimmung bedeutet nicht, dass der Text perfekt ist. PNR-Daten sind ein mächtiges Werkzeug, und wie jedes mächtige Werkzeug können sie missbraucht werden. Das Abkommen muss solide Garantien vorsehen, und das Parlament muss bei ihrer Anwendung wachsam bleiben.
Was fehlt, ist eine ausdrückliche Kosten-Nutzen-Bewertung. Die Fluggesellschaften werden ihre Systeme anpassen müssen, um diese Daten zu übermitteln, was nicht unerhebliche Kosten verursacht, insbesondere für kleine Gesellschaften. Diese Kosten werden auf die Passagiere abgewälzt, in Form teurerer Tickets oder reduzierter Leistungen. Das Parlament hätte vor der Zustimmung eine Folgenabschätzung verlangen müssen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsgewinne diese Kosten rechtfertigen. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, die Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen mit Island je nach ihren spezifischen Bedürfnissen aushandeln zu lassen, statt einen einheitlichen Rahmen aufzuzwingen.
Die 75 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen sind nicht nur der Ausdruck ideologischer Ängstlichkeit. Sie bringen eine berechtigte Sorge zum Ausdruck: die Sorge, individuelle Freiheiten auf dem Altar der Sicherheit geopfert zu sehen. Doch diejenigen, die dagegen gestimmt haben, haben keine glaubwürdige Alternative vorgeschlagen. Das Abkommen abzulehnen hieße, Island außerhalb des Systems zu lassen, mit dem Risiko, dass Terroristen diese Lücke ausnutzen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob zusammengearbeitet werden soll, sondern wie. Ein unabhängiger Kontrollmechanismus mit Untersuchungs- und Sanktionsbefugnissen wäre einer bloßen Zustimmung vorzuziehen gewesen. Das Parlament hätte die Schaffung eines solchen Organs verlangen können, bevor es sein Einverständnis gibt.
Mit der Billigung dieses Abkommens sendet das Parlament ein Signal: Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ist möglich, muss aber Regeln respektieren. Dieses Signal ist wichtig, darf aber nicht die Mängel des Textes verdecken. Das Abkommen sieht keine verbindliche Revisionsklausel vor, was bedeutet, dass die Garantien abgeschwächt werden könnten, ohne dass das Parlament ein Mitspracherecht hätte. Das ist eine Lücke, die die Abgeordneten hätten schließen müssen.
Ein Sicherheitsabkommen zu billigen ist kein Freibrief: Es ist eine Verpflichtung, seine Missbräuche zu überwachen.
Das Europäische Parlament hat dem EU-Island-Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) mit 532 Stimmen dafür, 75 dagegen und 28 Enthaltungen zugestimmt. Das ist kein Blankoscheck für Massenüberwachung: Es ist ein verbindlicher Rahmen, der Reykjavik die Zusammenarbeit gegen Terrorismus und schwere Kriminalität ermöglicht und zugleich klare Regeln auferlegt. Doch die Zustimmung entbindet nicht davon zu prüfen, was dieses Abkommen die Fluggesellschaften und die Passagiere tatsächlich kostet und was es hätte sein können, wenn die Logik der Subsidiarität obsiegt hätte.
Das PNR-Abkommen mit Island ist keine bürokratische Laune: Es ermöglicht den isländischen Behörden den Zugriff auf Passagierdaten, um Terroristen und Schwerkriminelle aufzuspüren. Ohne dieses Abkommen würde Island zu einem Loch im europäischen Sicherheitsnetz, zu einem Einstiegspunkt für diejenigen, die der Überwachung entgehen wollen. Das Parlament hat daher zu Recht zugestimmt. Aber Vorsicht: Die Zustimmung bedeutet nicht, dass der Text perfekt ist. PNR-Daten sind ein mächtiges Werkzeug, und wie jedes mächtige Werkzeug können sie missbraucht werden. Das Abkommen muss solide Garantien vorsehen, und das Parlament muss bei ihrer Anwendung wachsam bleiben.
Was fehlt, ist eine ausdrückliche Kosten-Nutzen-Bewertung. Die Fluggesellschaften werden ihre Systeme anpassen müssen, um diese Daten zu übermitteln, was nicht unerhebliche Kosten verursacht, insbesondere für kleine Gesellschaften. Diese Kosten werden auf die Passagiere abgewälzt, in Form teurerer Tickets oder reduzierter Leistungen. Das Parlament hätte vor der Zustimmung eine Folgenabschätzung verlangen müssen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsgewinne diese Kosten rechtfertigen. Ein auf Subsidiarität gegründeter Ansatz hätte darin bestanden, die Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen mit Island je nach ihren spezifischen Bedürfnissen aushandeln zu lassen, statt einen einheitlichen Rahmen aufzuzwingen.
Die 75 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen sind nicht nur der Ausdruck ideologischer Ängstlichkeit. Sie bringen eine berechtigte Sorge zum Ausdruck: die Sorge, individuelle Freiheiten auf dem Altar der Sicherheit geopfert zu sehen. Doch diejenigen, die dagegen gestimmt haben, haben keine glaubwürdige Alternative vorgeschlagen. Das Abkommen abzulehnen hieße, Island außerhalb des Systems zu lassen, mit dem Risiko, dass Terroristen diese Lücke ausnutzen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob zusammengearbeitet werden soll, sondern wie. Ein unabhängiger Kontrollmechanismus mit Untersuchungs- und Sanktionsbefugnissen wäre einer bloßen Zustimmung vorzuziehen gewesen. Das Parlament hätte die Schaffung eines solchen Organs verlangen können, bevor es sein Einverständnis gibt.
Mit der Billigung dieses Abkommens sendet das Parlament ein Signal: Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen ist möglich, muss aber Regeln respektieren. Dieses Signal ist wichtig, darf aber nicht die Mängel des Textes verdecken. Das Abkommen sieht keine verbindliche Revisionsklausel vor, was bedeutet, dass die Garantien abgeschwächt werden könnten, ohne dass das Parlament ein Mitspracherecht hätte. Das ist eine Lücke, die die Abgeordneten hätten schließen müssen.
Ein Sicherheitsabkommen zu billigen ist kein Freibrief: Es ist eine Verpflichtung, seine Missbräuche zu überwachen.