Das Europäische Parlament befasst sich mit der Verlängerung der Zulassung von gentechnisch verändertem Mais MON 810 für menschliche und tierische Ernährung. Diese Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem Bedenken zu möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt weiterhin bestehen. Alle europäischen Bürger und Akteure der Lebensmittelkette sind von dieser Frage betroffen.
Der rechtliche Rahmen basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für menschliche und tierische Gesundheit sowie für die Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen. Die Europäische Kommission hat die Zulassung trotz fehlender qualifizierter Mehrheit der Mitgliedstaaten verlängert.
Die Kommission hat den Verlängerungsbeschluss am 2. Juli 2024 angenommen. Das Zulassungsverfahren folgt dem in der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 vorgesehenen Komitologieverfahren. Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen obliegt den Mitgliedstaaten, wobei die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die wissenschaftliche Überwachung übernimmt.
Verbraucher werden weiterhin Produkte mit diesem gentechnisch veränderten Mais auf dem Markt finden. Landwirte und Lebensmittelverarbeiter verfügen über eine zusätzliche Bezugsquelle. Bedenken zu möglichen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und Umwelt bestehen weiterhin, insbesondere zu Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und die Biodiversität der Böden. Transparenz im Entscheidungsprozess bleibt eine wichtige Herausforderung für alle betroffenen Akteure.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.