Analyse der europäischen Abstimmung

LEGISLATUR 10TA-10-2025-0072
2025-05-06

Neue Regeln für Arbeitsmarktstatistiken in der EU

Adopté
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Das Europäische Parlament hat am 6. Mai 2025 eine neue Verordnung verabschiedet, die die Erhebung und Veröffentlichung von Arbeitsmarktstatistiken in der Europäischen Union modernisiert. Dieser Text ersetzt drei ältere Verordnungen und zielt darauf ab, genauere, häufigere und besser an die Bedürfnisse von Unternehmen und Bürgern angepasste Daten bereitzustellen.

Hintergrund

Arbeitsmarktstatistiken sind unerlässlich, um Beschäftigung, Löhne, Arbeitskosten und Arbeitsbedingungen in der EU zu verstehen. Bislang wurden diese Daten nach Regeln aus den Jahren 1999, 2003 und 2008 erhoben. Mit der Entwicklung der Arbeitswelt (Telearbeit, digitale Plattformen, neue Vertragsarten) waren diese Regeln veraltet. Die Europäische Kommission schlug daher 2023 eine umfassende Überarbeitung vor.

Was beschlossen wurde

Das Parlament hat den Standpunkt des Rates (der Mitgliedstaaten) ohne Änderungen gebilligt. Die neue Verordnung:

  • Hebt die Verordnungen (EG) Nr. 530/1999, (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 auf.
  • Harmonisiert die Definitionen und Methoden der Datenerhebung zu Beschäftigung, Arbeitskosten und Löhnen.
  • Verbessert die Häufigkeit: Bestimmte Daten müssen künftig vierteljährlich statt einmal jährlich bereitgestellt werden.
  • Enthält neue Variablen wie Telearbeit, Zeitarbeit und Null-Stunden-Verträge.
  • Reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsquellen (Sozialversicherungsdaten usw.).

Abstimmungsergebnis

Der Text wurde von den Europaabgeordneten in der Plenarsitzung vom 6. Mai 2025 angenommen. Es handelte sich um eine Zustimmung ohne namentliche Abstimmung (Handzeichen oder stillschweigende Zustimmung). Die Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Für die Bürger

Konkret ermöglicht diese neue Verordnung Bürgern, Unternehmen und Entscheidungsträgern, über zuverlässigere und aktuellere Daten zum Arbeitsmarkt zu verfügen. Beispielsweise wird es einfacher, Löhne oder Arbeitskosten zwischen EU-Ländern zu vergleichen oder die Entwicklung der Telearbeit zu verfolgen. Unternehmen, insbesondere KMU, werden von vereinfachten Meldepflichten profitieren, da die Statistikbehörden die bereits von den nationalen Verwaltungen erhobenen Daten nutzen können. Schließlich werden diese verbesserten Statistiken der EU helfen, ihre Beschäftigungs- und Sozialkohäsionspolitik gezielter auszurichten.

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Annahme ohne Abstimmung

Dieser Text wurde ohne Abstimmung angenommen. Einzelne Stimmen der Europaabgeordneten sind für diese Art von Verfahren nicht verfügbar.
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