Das Europäische Parlament hat am 6. Mai 2025 eine neue Verordnung verabschiedet, die die Erhebung und Veröffentlichung von Arbeitsmarktstatistiken in der Europäischen Union modernisiert. Dieser Text ersetzt drei ältere Verordnungen und zielt darauf ab, genauere, häufigere und besser an die Bedürfnisse von Unternehmen und Bürgern angepasste Daten bereitzustellen.
Arbeitsmarktstatistiken sind unerlässlich, um Beschäftigung, Löhne, Arbeitskosten und Arbeitsbedingungen in der EU zu verstehen. Bislang wurden diese Daten nach Regeln aus den Jahren 1999, 2003 und 2008 erhoben. Mit der Entwicklung der Arbeitswelt (Telearbeit, digitale Plattformen, neue Vertragsarten) waren diese Regeln veraltet. Die Europäische Kommission schlug daher 2023 eine umfassende Überarbeitung vor.
Das Parlament hat den Standpunkt des Rates (der Mitgliedstaaten) ohne Änderungen gebilligt. Die neue Verordnung:
Der Text wurde von den Europaabgeordneten in der Plenarsitzung vom 6. Mai 2025 angenommen. Es handelte sich um eine Zustimmung ohne namentliche Abstimmung (Handzeichen oder stillschweigende Zustimmung). Die Verordnung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Konkret ermöglicht diese neue Verordnung Bürgern, Unternehmen und Entscheidungsträgern, über zuverlässigere und aktuellere Daten zum Arbeitsmarkt zu verfügen. Beispielsweise wird es einfacher, Löhne oder Arbeitskosten zwischen EU-Ländern zu vergleichen oder die Entwicklung der Telearbeit zu verfolgen. Unternehmen, insbesondere KMU, werden von vereinfachten Meldepflichten profitieren, da die Statistikbehörden die bereits von den nationalen Verwaltungen erhobenen Daten nutzen können. Schließlich werden diese verbesserten Statistiken der EU helfen, ihre Beschäftigungs- und Sozialkohäsionspolitik gezielter auszurichten.