Dieser Text des Europäischen Parlaments behandelt die systematische Integration der Geschlechtergleichstellung in den Haushaltsprozess der Europäischen Union. Die Entscheidung reagiert auf die Notwendigkeit sicherzustellen, dass EU-Mittel die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen unterstützen. Das Vorgehen ist jetzt wichtig, da sich die EU auf den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028-2034 vorbereitet.
Der Text stützt sich auf die Artikel 2, 3, 8, 10 und 19 der EU-Verträge sowie auf die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte. Hauptziel ist die Institutionalisierung der Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Phasen des Haushaltsprozesses, von der Erstellung bis zur Umsetzung und Bewertung. Dies entspricht auch den vertraglichen Verpflichtungen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027.
Die Maßnahmen werden in der nächsten Periode des mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 in Kraft treten. Die Umsetzung wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat koordiniert. Der Europäische Rechnungshof wird regelmäßige Prüfungen zur Überwachung der Umsetzung durchführen. Der Haushaltskontrollausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Integration der Geschlechtergleichstellung berichten.
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen die Transparenz und Rechenschaftspflicht des EU-Haushalts verbessern. Bürger werden von besser zielgerichteten Unterstützungen profitieren, die die Geschlechtergleichstellung berücksichtigen. Haushaltsersteller müssen neue Fähigkeiten in der Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen erwerben. Die Maßnahmen könnten das BIP der EU bis 2050 um bis zu 9,6% steigern, entsprechend Studien des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es die Kommission auffordert, ihre Pilotmethode zur Verfolgung der Ausgaben für Geschlechtergleichstellung in einen echten geschlechtergerechten Haushalt mit verbindlichen Zielen umzuwandeln. Hinter den guten Absichten stecken eine neue Bürokratieschicht und eine Machtverlagerung hin zu nicht gewählten Experten.
Die Kommission hatte ein statistisches Instrument entwickelt, um Programme nach ihrem Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu bewerten, von 2 (Hauptziel) bis 0* (wahrscheinliche, aber nicht nachgewiesene positive Wirkung). Das Parlament nimmt diese Übung zur Kenntnis, weigert sich aber, sich damit zufriedenzugeben: Es verlangt eine vollständige und operative Methode bereits für den nächsten Finanzrahmen, mit konkreten Zielvorgaben. Der Wandel ist eindeutig: Aus einem Beobachtungsinstrument wird ein Instrument zur Ressourcenverteilung.
Das Problem ist nicht die Geschlechtergleichstellung an sich, sondern die planwirtschaftliche Logik. Einen Mindestanteil des Haushalts für ein Ziel festzulegen bedeutet, Mittel anderen Prioritäten zu entziehen, ohne eine ausdrückliche demokratische Debatte über die Abwägungen. Die vom Parlament selbst genannten Zahlen zeigen die Fragilität der Methode: Die Scores für Score 2 schwankten zwischen 2021 und 2024 zwischen 1 % und 3 %, und die Kommission räumt ein, dass Jahresvergleiche aufgrund von Datenproblemen nur begrenzten Wert haben. Eine verbindliche Haushaltspolitik auf einer so instabilen Grundlage aufzubauen, ist ein Konstruktionsfehler.
Darüber hinaus verlangt die Entschließung, mögliche negative Auswirkungen von Programmen auf die Geschlechtergleichstellung zu berücksichtigen, während sie gleichzeitig einräumt, dass dies Investitionen in Bereichen wie der Verteidigung nicht abschrecken dürfe. Dieser Widerspruch offenbart die Zweideutigkeit eines Ansatzes, der alles messen will, ohne jemals Kosten zu übernehmen.
Das Parlament drängt die Kommission, einen „Mechanismus zur Wahrung der Geschlechtergleichstellung“ einzurichten: Jeder Gesetzgebungsvorschlag, der nach Ansicht des Rechnungshofs der Strategie für Geschlechtergleichstellung zuwiderläuft, müsste überarbeitet werden. Das ist eine schwerwiegende institutionelle Neuerung: Ein nicht gewähltes Kontrollorgan, der Rechnungshof, erhielte faktisch ein Vetorecht über politische Entscheidungen. Der Rechnungshof ist dafür da, die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu prüfen, nicht um politische Ausrichtungen zu entscheiden.
Dieser Mechanismus fügt eine weitere Schicht der Ex-ante-Kontrolle hinzu, die die Annahme von Texten verlangsamen und Experten eine Blockademacht verleihen wird. Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Verzögerungen und größere Unsicherheit hinsichtlich der Konformität von Programmen. Für die Bürger entfernt dies die Entscheidungen noch weiter von den Urnen.
Das Parlament fordert außerdem systematische Folgenabschätzungen zur Geschlechtergleichstellung, auch für Steuerregelungen und staatliche Beihilfen, während es die Verwaltungskosten für KMU einräumt. Die anderswo so gepriesene Vereinfachung wird hier zu einer bewusst in Kauf genommenen Komplexität.
Der Haushalt ist kein Instrument der Sozialtechnik: Er ist das Geld der Steuerzahler, und jeder Euro, der für eine Sache zweckgebunden wird, muss durch eine öffentliche Debatte gerechtfertigt werden, nicht durch einen Experten-Score.
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung angenommen, in der es die Kommission auffordert, ihre Pilotmethode zur Verfolgung der Ausgaben für Geschlechtergleichstellung in einen echten geschlechtergerechten Haushalt mit verbindlichen Zielen umzuwandeln. Hinter den guten Absichten stecken eine neue Bürokratieschicht und eine Machtverlagerung hin zu nicht gewählten Experten.
Die Kommission hatte ein statistisches Instrument entwickelt, um Programme nach ihrem Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu bewerten, von 2 (Hauptziel) bis 0* (wahrscheinliche, aber nicht nachgewiesene positive Wirkung). Das Parlament nimmt diese Übung zur Kenntnis, weigert sich aber, sich damit zufriedenzugeben: Es verlangt eine vollständige und operative Methode bereits für den nächsten Finanzrahmen, mit konkreten Zielvorgaben. Der Wandel ist eindeutig: Aus einem Beobachtungsinstrument wird ein Instrument zur Ressourcenverteilung.
Das Problem ist nicht die Geschlechtergleichstellung an sich, sondern die planwirtschaftliche Logik. Einen Mindestanteil des Haushalts für ein Ziel festzulegen bedeutet, Mittel anderen Prioritäten zu entziehen, ohne eine ausdrückliche demokratische Debatte über die Abwägungen. Die vom Parlament selbst genannten Zahlen zeigen die Fragilität der Methode: Die Scores für Score 2 schwankten zwischen 2021 und 2024 zwischen 1 % und 3 %, und die Kommission räumt ein, dass Jahresvergleiche aufgrund von Datenproblemen nur begrenzten Wert haben. Eine verbindliche Haushaltspolitik auf einer so instabilen Grundlage aufzubauen, ist ein Konstruktionsfehler.
Darüber hinaus verlangt die Entschließung, mögliche negative Auswirkungen von Programmen auf die Geschlechtergleichstellung zu berücksichtigen, während sie gleichzeitig einräumt, dass dies Investitionen in Bereichen wie der Verteidigung nicht abschrecken dürfe. Dieser Widerspruch offenbart die Zweideutigkeit eines Ansatzes, der alles messen will, ohne jemals Kosten zu übernehmen.
Das Parlament drängt die Kommission, einen „Mechanismus zur Wahrung der Geschlechtergleichstellung“ einzurichten: Jeder Gesetzgebungsvorschlag, der nach Ansicht des Rechnungshofs der Strategie für Geschlechtergleichstellung zuwiderläuft, müsste überarbeitet werden. Das ist eine schwerwiegende institutionelle Neuerung: Ein nicht gewähltes Kontrollorgan, der Rechnungshof, erhielte faktisch ein Vetorecht über politische Entscheidungen. Der Rechnungshof ist dafür da, die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu prüfen, nicht um politische Ausrichtungen zu entscheiden.
Dieser Mechanismus fügt eine weitere Schicht der Ex-ante-Kontrolle hinzu, die die Annahme von Texten verlangsamen und Experten eine Blockademacht verleihen wird. Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Verzögerungen und größere Unsicherheit hinsichtlich der Konformität von Programmen. Für die Bürger entfernt dies die Entscheidungen noch weiter von den Urnen.
Das Parlament fordert außerdem systematische Folgenabschätzungen zur Geschlechtergleichstellung, auch für Steuerregelungen und staatliche Beihilfen, während es die Verwaltungskosten für KMU einräumt. Die anderswo so gepriesene Vereinfachung wird hier zu einer bewusst in Kauf genommenen Komplexität.
Der Haushalt ist kein Instrument der Sozialtechnik: Er ist das Geld der Steuerzahler, und jeder Euro, der für eine Sache zweckgebunden wird, muss durch eine öffentliche Debatte gerechtfertigt werden, nicht durch einen Experten-Score.