Das Europäische Parlament hat eine bedeutende Reform der europäischen Waldgovernance verabschiedet. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Waldbereich zu modernisieren und eine neue ständige Expertengruppe einzurichten. Die Initiative betrifft alle Akteure des Waldsektors und erfolgt im Kontext der Stärkung der europäischen Umweltpolitik.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht keine gemeinsame Waldpolitik vor, wodurch die Hauptverantwortung bei den Mitgliedstaaten liegt. Die EU verfügt jedoch über geteilte Zuständigkeiten im Umweltbereich. Ziel ist es, eine inklusivere und besser koordinierte Governance-Struktur zu schaffen, die gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip und nationale Kompetenzen respektiert.
Die Entscheidung tritt nach endgültiger Verabschiedung in Kraft. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre nationalen Experten für die Teilnahme an der neuen Expertengruppe zu benennen. Die Europäische Kommission wird das Sekretariat und die Koordination übernehmen, während die Gruppe regelmäßig tagt, um über Waldpolitiken zu beraten.
Diese Reform soll die Kohärenz der europäischen Waldpolitiken verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten stärken. Die Fachleute des Sektors profitieren von einer besseren Koordination, während die Bürger von einer nachhaltigeren Waldbewirtschaftung profitieren. Die neue Struktur ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der ökologischen und sozioökonomischen Belange der Wälder.
Das Europäische Parlament hat am 21. Oktober 2025 mit 352 Stimmen gegen 242 bei 40 Enthaltungen einen Text angenommen, der den Ständigen Forstausschuss in „Ständige Expertengruppe für Wälder und Forstwirtschaft“ umbenennt und seine beratende Rolle erweitert. Hinter dem technischen Anschein steht eine einfache Frage: Werden die Entscheidungen, die die Wälder betreffen, von denen getroffen, die sie bewirtschaften, oder von nicht gewählten Gremien?
Der angenommene Text gibt der Expertengruppe die Möglichkeit, aus eigener Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaats tätig zu werden und Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen, Strategien und Mitteilungen der Union abzugeben, die die Wälder betreffen. Die Kommission wird sie berücksichtigen und eine Rückmeldung geben müssen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, der diese Rolle nicht ausdrücklich vorsah. Aber diese Stellungnahmen bleiben beratend: Die Kommission behält die Entscheidungsbefugnis, und nichts verpflichtet sie, der Expertise der Mitgliedstaaten zu folgen.
Für Waldbesitzer und Unternehmen des Sektors bedeutet dies, dass die Entscheidungen, die ihre Tätigkeit betreffen (Regulierung, Anreize, Beschränkungen), weiterhin von nicht gewählten Gremien getroffen werden, ohne dass diejenigen, die die Kosten tragen, ein bindendes Mitspracherecht haben. Die Expertengruppe wird zu einem Austauschforum, nicht zu einer Gegenmacht.
Die neuen Erwägungsgründe bekräftigen, dass die Verantwortung für die Wälder bei den Mitgliedstaaten liegt und dass jede Initiative der Union eine klare Rechtsgrundlage und eine vollständige Folgenabschätzung haben muss. Das ist eine willkommene Anerkennung des Subsidiaritätsprinzips. Aber ein Erwägungsgrund ist keine operative Regel: Er schafft keine bindende Verpflichtung für die Kommission. In der Praxis wird die Kommission weiterhin forstliche Maßnahmen im Rahmen ihrer geteilten Zuständigkeiten (Umwelt, Klima, Energie) vorschlagen können, ohne dass die Expertengruppe sich dem widersetzen kann.
Ein wirklich subsidiärer Ansatz hätte darin bestanden, einen bindenden Mechanismus in den Text aufzunehmen: zum Beispiel die Verpflichtung der Kommission, öffentlich zu begründen, warum sie von einer Stellungnahme der Gruppe abweicht, oder ein vorübergehendes Vetorecht für die Mitgliedstaaten, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen in ihre Zuständigkeiten eingreifen. Der Text bleibt darunter.
Die Schaffung einer ständigen Expertengruppe mit regelmäßigen Sitzungen und abzugebenden Stellungnahmen stellt eine administrative Belastung für die Mitgliedstaaten und die Kommission dar. Für die Unternehmen sind die Kosten indirekt, aber real: Mehr Konsultationsebenen bedeuten mehr Zeit, bis Entscheidungen getroffen werden, und mehr Unsicherheit für forstliche Investitionen. Die Vereinfachung hätte darin bestanden, bestehende Strukturen zu verschlanken, statt eine neue zu schaffen.
Der Text sieht weder einen Mechanismus zur Bewertung der Wirksamkeit der Gruppe noch eine zeitliche Begrenzung vor. Ein liberaler Ansatz hätte eine regelmäßige Bilanz und eine automatische Auslaufklausel verlangt, falls die Gruppe keine konkreten Ergebnisse erzielt.
Eine beratende Stellungnahme hat noch nie eine kostspielige Regulierung verhindert; nur eine Entscheidungsbefugnis kann das.
Das Europäische Parlament hat am 21. Oktober 2025 mit 352 Stimmen gegen 242 bei 40 Enthaltungen einen Text angenommen, der den Ständigen Forstausschuss in „Ständige Expertengruppe für Wälder und Forstwirtschaft“ umbenennt und seine beratende Rolle erweitert. Hinter dem technischen Anschein steht eine einfache Frage: Werden die Entscheidungen, die die Wälder betreffen, von denen getroffen, die sie bewirtschaften, oder von nicht gewählten Gremien?
Der angenommene Text gibt der Expertengruppe die Möglichkeit, aus eigener Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaats tätig zu werden und Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen, Strategien und Mitteilungen der Union abzugeben, die die Wälder betreffen. Die Kommission wird sie berücksichtigen und eine Rückmeldung geben müssen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag, der diese Rolle nicht ausdrücklich vorsah. Aber diese Stellungnahmen bleiben beratend: Die Kommission behält die Entscheidungsbefugnis, und nichts verpflichtet sie, der Expertise der Mitgliedstaaten zu folgen.
Für Waldbesitzer und Unternehmen des Sektors bedeutet dies, dass die Entscheidungen, die ihre Tätigkeit betreffen (Regulierung, Anreize, Beschränkungen), weiterhin von nicht gewählten Gremien getroffen werden, ohne dass diejenigen, die die Kosten tragen, ein bindendes Mitspracherecht haben. Die Expertengruppe wird zu einem Austauschforum, nicht zu einer Gegenmacht.
Die neuen Erwägungsgründe bekräftigen, dass die Verantwortung für die Wälder bei den Mitgliedstaaten liegt und dass jede Initiative der Union eine klare Rechtsgrundlage und eine vollständige Folgenabschätzung haben muss. Das ist eine willkommene Anerkennung des Subsidiaritätsprinzips. Aber ein Erwägungsgrund ist keine operative Regel: Er schafft keine bindende Verpflichtung für die Kommission. In der Praxis wird die Kommission weiterhin forstliche Maßnahmen im Rahmen ihrer geteilten Zuständigkeiten (Umwelt, Klima, Energie) vorschlagen können, ohne dass die Expertengruppe sich dem widersetzen kann.
Ein wirklich subsidiärer Ansatz hätte darin bestanden, einen bindenden Mechanismus in den Text aufzunehmen: zum Beispiel die Verpflichtung der Kommission, öffentlich zu begründen, warum sie von einer Stellungnahme der Gruppe abweicht, oder ein vorübergehendes Vetorecht für die Mitgliedstaaten, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen in ihre Zuständigkeiten eingreifen. Der Text bleibt darunter.
Die Schaffung einer ständigen Expertengruppe mit regelmäßigen Sitzungen und abzugebenden Stellungnahmen stellt eine administrative Belastung für die Mitgliedstaaten und die Kommission dar. Für die Unternehmen sind die Kosten indirekt, aber real: Mehr Konsultationsebenen bedeuten mehr Zeit, bis Entscheidungen getroffen werden, und mehr Unsicherheit für forstliche Investitionen. Die Vereinfachung hätte darin bestanden, bestehende Strukturen zu verschlanken, statt eine neue zu schaffen.
Der Text sieht weder einen Mechanismus zur Bewertung der Wirksamkeit der Gruppe noch eine zeitliche Begrenzung vor. Ein liberaler Ansatz hätte eine regelmäßige Bilanz und eine automatische Auslaufklausel verlangt, falls die Gruppe keine konkreten Ergebnisse erzielt.
Eine beratende Stellungnahme hat noch nie eine kostspielige Regulierung verhindert; nur eine Entscheidungsbefugnis kann das.