Analyse der europäischen Abstimmung

LEGISLATUR 10TA-10-2024-0057
2024-12-17

Das Europäische Parlament beendet die Online-Streitbeilegungsplattform

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Kurz gesagt

Am 17. Dezember 2024 hat das Europäische Parlament endgültig die Aufhebung der Verordnung über die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) angenommen. Diese 2013 geschaffene Plattform ermöglichte es Verbrauchern und Unternehmen, grenzüberschreitende Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen gütlich beizulegen. Sie wird endgültig geschlossen.

Hintergrund

Die europäische OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 eingerichtet. Ihr Ziel war es, die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Verkäufern bei Online-Käufen in einem anderen EU-Land zu erleichtern. Ihre Nutzung blieb jedoch sehr gering: Weniger als 2 % der europäischen Verbraucher haben sie genutzt. Im Jahr 2023 schlug die Europäische Kommission ihre Aufhebung vor, da die Wartungskosten nicht mehr gerechtfertigt seien und andere Instrumente wie nationale Mediationsverfahren wirksamer seien.

Was beschlossen wurde

Das Parlament hat den Standpunkt des Rates gebilligt, der die Verordnung von 2013 aufhebt und zwei andere Verordnungen ändert:

  • Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz: Sie wird nicht mehr auf die Plattform verweisen.
  • Verordnung (EU) 2018/1724 über das einheitliche digitale Portal: Die Informationen über die Plattform werden entfernt.

Der Beschluss wurde ohne namentliche Abstimmung (per Handzeichen oder Zustimmung ohne Einzelauszählung) gefasst.

Abstimmungsergebnis

Der Gesetzgebungsbeschluss wurde angenommen. Es liegen keine Abstimmungszahlen vor, da es sich um ein Verfahren ohne namentliche Abstimmung handelte.

Folgen für die Bürger

Konkret wird die europäische OS-Plattform ab Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht mehr zugänglich sein. Verbraucher, die ein Problem mit einem Online-Kauf in einem anderen EU-Land haben, müssen sich an nationale Rechtsbehelfe wenden:

  • Nationale Mediationsstellen oder außergerichtliche Streitbeilegungsstellen.
  • Nationale Verbraucherschutzbehörden (über das CPC-Netzwerk).
  • Nationale Gerichte als letztes Mittel.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht mehr verpflichtet sind, auf ihrer Website einen Link zur europäischen Plattform anzugeben. Sie müssen jedoch weiterhin die nationalen Verpflichtungen zur Mediation einhalten.

Diese Entscheidung vereinfacht den europäischen Rechtsrahmen, reduziert aber auch eine kostenlose und mehrsprachige Beschwerdemöglichkeit. Die Bürger werden gebeten, sich bei ihrem nationalen Verbraucherzentrum über die verfügbaren Alternativen zu informieren.

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Annahme ohne Abstimmung

Dieser Text wurde ohne Abstimmung angenommen. Einzelne Stimmen der Europaabgeordneten sind für diese Art von Verfahren nicht verfügbar.
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