Am 18. Juli 2024 wählte das Europäische Parlament Ursula von der Leyen für eine zweite Amtszeit zur Präsidentin der Europäischen Kommission. Diese Wahl ist ein entscheidender Schritt bei der Bildung der europäischen Institutionen für die nächsten fünf Jahre.
Nach den Europawahlen im Juni 2024 verhandelten die politischen Fraktionen des Parlaments, um einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten zu benennen. Ursula von der Leyen, Kandidatin der Europäischen Volkspartei (EVP, Mitte-rechts), war die einzige Kandidatin. Der Vertrag über die Europäische Union sieht vor, dass das Parlament den Kommissionspräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählt (mindestens 361 von 720 Stimmen).
Das Parlament billigte die Ernennung von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen ohne individuelle Stimmenauszählung, das Ergebnis wurde jedoch als angenommen verkündet. Gemäß dem Verfahren hatte der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder) zuvor ihre Kandidatur vorgeschlagen. Diese Wahl ermöglicht es Ursula von der Leyen, ihr neues Kommissarsteam zu bilden, das anschließend einzeln vom Parlament bestätigt werden muss.
Der Vorschlag wurde angenommen. Es wurden keine Einzelheiten zur Anzahl der Ja- oder Nein-Stimmen mitgeteilt, da die Abstimmung per Handzeichen ohne namentlichen Aufruf erfolgte. Das offizielle Ergebnis gibt lediglich an, dass die Wahl gebilligt wurde.
Diese Wahl hat direkte Auswirkungen auf den Alltag der europäischen Bürger. Die Europäische Kommission ist die Institution, die EU-Gesetze vorschlägt, den EU-Haushalt verwaltet und die Einhaltung der Verträge überwacht. Ursula von der Leyen wird als Kommissionspräsidentin die politischen Prioritäten für die nächsten fünf Jahre festlegen, insbesondere in den Bereichen Klima, Wirtschaft, Digitales und internationale Beziehungen. Die Bürger können die Arbeit der Kommission verfolgen und an öffentlichen Konsultationen zu künftigen Gesetzesvorschlägen teilnehmen.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.