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Angenommen2024-10-22

Ablehnung des Haushaltsentlastungsbeschlusses für den Europäischen Rat und den Rat 2022

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0026
Angenommener Text
Dafür
431
67%
Dagegen
131
20%
Enthaltung
83
13%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Das Europäische Parlament hat die Haushaltsentlastung für den Europäischen Rat und den Rat für das Haushaltsjahr 2022 abgelehnt. Diese Entscheidung folgt auf die mangelnde Zusammenarbeit des Rates im Haushaltskontrollverfahren. Alle europäischen Bürger sind von dieser Frage der Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel betroffen.

Hintergrund und Ziele

Das Entlastungsverfahren ermöglicht dem Europäischen Parlament die Kontrolle der Haushaltsführung der Union. Ziel ist die Gewährleistung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Gelder. Das Parlament übt diese ausschließliche Zuständigkeit seit fast zwanzig Jahren für alle EU-Institutionen aus.

Wesentliche Maßnahmen

  • Ablehnung der Haushaltsentlastung für die Generalsekretärin des Rates
  • Übermittlung der Entscheidung an Europäischen Rat, Rat, Kommission und Rechnungshof
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
  • Annahme einer Entschließung mit den Bemerkungen des Parlaments
  • Beibehaltung der Position zur Notwendigkeit der Zusammenarbeit des Rates
  • Erinnerung an die gesetzlichen Transparenzverpflichtungen

Zeitplan und Umsetzung

Die Entscheidung wurde im April 2024 nach Prüfung des Haushalts 2022 angenommen. Das Entlastungsverfahren gilt jährlich für alle Institutionen. Der Europäische Rat und der Rat müssen nun auf die vorgebrachten Bedenken reagieren. Der Rechnungshof setzt seine Rolle als unabhängige externe Kontrollinstanz fort.

Auswirkungen auf Bürger und Akteure

Diese Situation beeinträchtigt das Vertrauen der Bürger in die transparente Verwaltung europäischer Mittel. Die mangelnde Zusammenarbeit verhindert eine vollständige demokratische Kontrolle. Europäische Steuerzahler haben das Recht, über die Verwendung ihrer Steuergelder informiert zu werden. Die Entschließung zielt darauf ab, die Grundsätze von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht zu wahren.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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