Das Europäische Parlament prüft die Verlängerung der Zulassung für einen gentechnisch veränderten Mais, der Herbizidresistenz mit Insektizidproduktion kombiniert. Diese Entscheidung fällt vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Debatten über Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. Landwirte, Verbraucher und Akteure der Lebensmittelkette sind von dieser Zulassung betroffen.
Das Verfahren erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist die Bewertung der Sicherheit von Mais MON 89034 × 1507 × NK603 für Mensch, Tier und Umwelt vor der Verlängerung der Marktzulassung.
Der Durchführungsbeschluss der Kommission stammt vom Oktober 2024. Die EFSA gab ihre positive Stellungnahme im März 2024 ab. Die ständigen Ausschüsse gaben im Juli und September 2024 keine Stellungnahme ab. Die Umsetzung obliegt den nationalen Behörden mit europäischer Kontrolle.
Landwirte können diesen glyphosatresistenten Mais weiter nutzen. Verbraucher sind von möglichen Herbizidrückständen betroffen. Umweltauswirkungen betreffen Biodiversität und Böden. Die Lebensmittelindustrie muss Kennzeichnungsvorschriften einhalten.
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