Am 14. November 2024 hat das Europäische Parlament Änderungen angenommen, die den Anwendungsbeginn der Verordnung der Europäischen Union über Entwaldung ändern. Der Text, der mit 371 Stimmen bei 240 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, das Inkrafttreten der Verpflichtungen für Unternehmen zu verschieben und eine neue Kategorie von Ländern mit „Null-Risiko“ für Entwaldung einzuführen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als „Entwaldungsverordnung“, wurde 2023 verabschiedet, um Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu bekämpfen. Sie verpflichtet Unternehmen, die Produkte wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Derivate auf den europäischen Markt bringen, zu überprüfen, dass diese Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Diese Regeln sollten ab einem bestimmten Datum gelten, aber es gab Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit von Unternehmen und Behörden, sie rechtzeitig einzuhalten.
Die angenommenen Änderungen ändern die ursprüngliche Verordnung in mehreren Punkten:
Die Abstimmung erfolgte per elektronischem Namensaufruf. Ergebnis: 371 Stimmen dafür, 240 Stimmen dagegen und 30 Enthaltungen. Der geänderte Text wurde angenommen.
Für europäische Verbraucher sollen diese Änderungen sicherstellen, dass die Produkte, die wir kaufen (wie Schokolade, Kaffee, Leder oder Holz), nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Die mögliche Verschiebung der Anwendung gibt Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung, könnte aber den effektiven Schutz der Wälder verzögern. Die Schaffung einer „Null-Risiko“-Kategorie könnte den Handel mit bestimmten als vorbildlich geltenden Ländern erleichtern, während für andere Anforderungen bestehen bleiben. Als Bürger können Sie weiterhin vertrauensvoll einkaufen, da Kontrollen vorgesehen sind, aber es wird notwendig sein, auf die vollständige Umsetzung zu warten, um die konkreten Auswirkungen vor Ort zu sehen.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.