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Angenommene Texte
Angenommen2024-11-14

Das Europäische Parlament verschiebt die Anwendung der Verordnung über Entwaldung

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0031
Angenommener Text
Dafür
371
58%
Dagegen
240
37%
Enthaltung
30
5%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gefasst

Am 14. November 2024 hat das Europäische Parlament Änderungen angenommen, die den Anwendungsbeginn der Verordnung der Europäischen Union über Entwaldung ändern. Der Text, der mit 371 Stimmen bei 240 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen wurde, zielt darauf ab, das Inkrafttreten der Verpflichtungen für Unternehmen zu verschieben und eine neue Kategorie von Ländern mit „Null-Risiko“ für Entwaldung einzuführen.

Hintergrund

Die Verordnung (EU) 2023/1115, bekannt als „Entwaldungsverordnung“, wurde 2023 verabschiedet, um Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu bekämpfen. Sie verpflichtet Unternehmen, die Produkte wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und einige ihrer Derivate auf den europäischen Markt bringen, zu überprüfen, dass diese Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Diese Regeln sollten ab einem bestimmten Datum gelten, aber es gab Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit von Unternehmen und Behörden, sie rechtzeitig einzuhalten.

Was das Parlament beschlossen hat

Die angenommenen Änderungen ändern die ursprüngliche Verordnung in mehreren Punkten:

  • Verschiebung des Anwendungsdatums: Die Europäische Kommission muss die Informationsaustauschplattform und die Risikoklassifizierung mindestens sechs Monate vor dem Anwendungsdatum vollständig betriebsbereit machen. Bei Verzögerungen wird das Anwendungsdatum entsprechend verschoben. Das bedeutet, dass sich die Verpflichtungen für Unternehmen verzögern könnten, wenn die Instrumente nicht bereit sind.
  • Neue Kategorie „Null-Risiko“: Länder oder Teile von Ländern, die strenge Kriterien erfüllen (stabile oder seit 1990 zunehmende Waldfläche, Unterzeichnung des Pariser Abkommens und der Menschenrechtskonventionen, transparente Umsetzung der Entwaldungsvorschriften), können als „Null-Risiko“ eingestuft werden. Für diese Länder unterliegen die Produkte nicht denselben Bedingungen wie die mit geringem, Standard- oder hohem Risiko.
  • Vereinfachung der Formalitäten für Produkte mit Null-Risiko: Betreiber, die Produkte aus Ländern mit Null-Risiko einführen, müssen nur bestimmte Dokumente vorlegen (Handelsname, Menge, Herstellungsland, Kontaktdaten der Lieferanten und Kunden, Nachweise für Null-Entwaldung und Einhaltung der lokalen Gesetzgebung) und nicht alle Sorgfaltspflichten erfüllen.
  • Reduzierte Kontrollen: Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 0,1 % der Betreiber kontrollieren, die Produkte mit Null-Risiko einführen, gegenüber höheren Prozentsätzen für die anderen Kategorien.

Ergebnis der Abstimmung

Die Abstimmung erfolgte per elektronischem Namensaufruf. Ergebnis: 371 Stimmen dafür, 240 Stimmen dagegen und 30 Enthaltungen. Der geänderte Text wurde angenommen.

Was das für die Bürger bedeutet

Für europäische Verbraucher sollen diese Änderungen sicherstellen, dass die Produkte, die wir kaufen (wie Schokolade, Kaffee, Leder oder Holz), nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Die mögliche Verschiebung der Anwendung gibt Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung, könnte aber den effektiven Schutz der Wälder verzögern. Die Schaffung einer „Null-Risiko“-Kategorie könnte den Handel mit bestimmten als vorbildlich geltenden Ländern erleichtern, während für andere Anforderungen bestehen bleiben. Als Bürger können Sie weiterhin vertrauensvoll einkaufen, da Kontrollen vorgesehen sind, aber es wird notwendig sein, auf die vollständige Umsetzung zu warten, um die konkreten Auswirkungen vor Ort zu sehen.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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