Am 6. Mai 2025 stimmte das Europäische Parlament für die Aufhebung der Immunität von Petr Bystron, einem deutschen EU-Abgeordneten. Diese Entscheidung ermöglicht es den deutschen Justizbehörden, ein gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren fortzusetzen. Das Parlament stellte fest, dass kein fumus persecutionis (Anschein politischer Verfolgung) vorliegt.
Petr Bystron, 2024 zum EU-Abgeordneten gewählt, ist Gegenstand eines gerichtlichen Ermittlungsverfahrens in Deutschland. Die deutschen Behörden beantragten beim Europäischen Parlament die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität, die Abgeordnete normalerweise vor Strafverfolgung schützt. Dieser Antrag wurde vom Rechtsausschuss geprüft, der die Aufhebung der Immunität empfahl.
Das Europäische Parlament nahm den Beschluss zur Aufhebung der Immunität von Petr Bystron an. Dies bedeutet, dass die deutschen Behörden nun Strafverfahren gegen ihn einleiten oder fortsetzen können. Das Parlament überprüfte, dass der Antrag nicht aus politischen Gründen gestellt wurde (kein fumus persecutionis).
Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen, ohne individuelle Auszählung. Der Beschluss wurde angenommen, was eine klare Mehrheit für die Aufhebung der Immunität zeigt.
Diese Entscheidung zeigt, dass EU-Abgeordnete nicht über nationalem Recht stehen. Die parlamentarische Immunität dient dem Schutz der Abgeordneten vor missbräuchlicher Strafverfolgung, ist jedoch nicht absolut. Durch die Aufhebung der Immunität ermöglicht das Parlament der deutschen Justiz, ihre Arbeit zu tun. Für die Bürger ist dies eine Garantie, dass gewählte Vertreter für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden können, wie jeder andere Bürger auch.