Das Europäische Parlament hat gerade seine Zustimmung zur Ernennung eines neuen Mitglieds des Europäischen Rechnungshofs erteilt. Diese Entscheidung folgt einem gründlichen Bewertungsverfahren des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten. Die Ernennung betrifft Lucian Romașcanu, dessen Qualifikationen gemäß den in den EU-Verträgen festgelegten Kriterien geprüft wurden.
Das Ernennungsverfahren erfolgt im Rahmen von Artikel 286 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Mitglieder des Rechnungshofs über die erforderlichen Kompetenzen und Unabhängigkeit verfügen, um ihre Aufgaben bei der Kontrolle der europäischen Finanzen wahrzunehmen. Das Parlament spielt eine beratende Rolle in diesem Ernennungsprozess.
Das Verfahren fand zwischen Februar und März 2025 statt, beginnend mit der Konsultation des Parlaments durch den Rat am 12. Februar, gefolgt von der Anhörung am 18. März. Die Entscheidung wurde unter der Referenz P10_TA(2025)0044 angenommen. Die tatsächliche Umsetzung der Ernennung obliegt nun dem Rat, der die formelle Ernennung vornimmt.
Diese Ernennung stärkt die Institution, die für die Kontrolle der europäischen öffentlichen Finanzen zuständig ist. Die Bürger profitieren von einer transparenteren und effizienteren Finanzverwaltung. Der Rechnungshof stellt sicher, dass europäische Mittel regelkonform verwendet werden, was allen Steuerzahlern der Union zugutekommt. Das Verfahren demonstriert die Funktionsweise der europäischen Institutionen und ihr Bemühen um Transparenz.