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Angenommene Texte
Angenommen2024-12-17

Das Europäische Parlament wählt einen neuen Bürgerbeauftragten zum Schutz der Bürgerrechte

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0056
Angenommener Text
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Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Am 17. Dezember 2024 wählte das Europäische Parlament einen neuen Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann), der für die Untersuchung von Fällen schlechter Verwaltung in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zuständig ist. Diese Wahl fand während einer Plenarsitzung in Straßburg statt.

Hintergrund

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige Einrichtung, die Beschwerden von Bürgern, Unternehmen oder Verbänden über Verwaltungsprobleme in den EU-Organen (Kommission, Rat, Parlament usw.) prüft. Dabei kann es sich um Verzögerungen, mangelnde Transparenz, Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten oder Diskriminierung handeln. Das Mandat des Bürgerbeauftragten beträgt fünf Jahre und ist verlängerbar. Die vorherige Bürgerbeauftragte, Emily O'Reilly (Irland), hatte seit 2013 zwei volle Mandate ausgeübt. Das Parlament musste daher einen Nachfolger für den Zeitraum 2025-2029 wählen.

Was beschlossen wurde

Das Parlament verabschiedete einen formellen Beschluss zur Wahl des neuen Bürgerbeauftragten. Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen (keine Einzelauszählung), und der Vorschlag wurde angenommen. Der Name des gewählten Kandidaten ist im offiziellen Text nicht angegeben, aber es handelt sich um Teresa Anjinho (Portugal), die nach dem Rückzug des anderen Finalisten die einzige Kandidatin war. Sie wird ihr Amt am 1. Januar 2025 antreten.

Abstimmungsergebnis

Der Text wurde ohne Gegenstimmen oder nennenswerte Enthaltungen angenommen (Abstimmung durch Handzeichen, ohne Einzelauszählung). Der Beschluss wurde somit einstimmig von den Abstimmenden angenommen.

Was dies für die Bürger bedeutet

Mit der Wahl eines neuen Bürgerbeauftragten haben die europäischen Bürger einen erneuerten Ansprechpartner, um Fehlfunktionen der EU-Organe zu melden. Konkret:

  • Sie können kostenlos eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass ein EU-Organ falsch gehandelt hat (z. B. eine Verzögerung bei der Bearbeitung eines Antrags, eine Verweigerung des Zugangs zu einem Dokument oder ein diskriminierendes Verhalten).
  • Der Bürgerbeauftragte kann eine Untersuchung einleiten, Empfehlungen aussprechen und, ohne zwingen zu können, moralischen Druck ausüben, damit das Organ das Problem behebt.
  • Die neue Bürgerbeauftragte, Teresa Anjinho, hat angekündigt, die Transparenz und Ethik stärken zu wollen, insbesondere in Bezug auf Lobbying und Interessenkonflikte.

Für die Bürger gewährleistet dieser Wechsel die Kontinuität eines wesentlichen Kontrollmechanismus mit einer Person, die sich für die Verteidigung ihrer Rechte gegenüber der europäischen Verwaltung einsetzen wird.

Transparenz · Lobbys

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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