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Angenommen2025-04-02

Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Guinea-Bissau für 2024-2029

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0053
Angenommener Text
Dafür
518
76%
Dagegen
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15%
Enthaltung
61
9%
Nicht abgestimmt
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Das Europäische Parlament hat die Verlängerung des Fischereipartnerschaftsabkommens mit Guinea-Bissau für den Zeitraum 2024-2029 gebilligt. Dieses Abkommen ermöglicht europäischen Schiffen das Fischen in guineischen Gewässern und unterstützt gleichzeitig die Entwicklung der lokalen Fischereiwirtschaft. Die Entscheidung folgt einer umfassenden Bewertung der technischen, haushaltspolitischen und entwicklungspolitischen Aspekte.

Kontext und Ziele

Dieses Protokoll ist Teil des bestehenden Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Guinea-Bissau. Das Hauptziel besteht darin, einen nachhaltigen Rahmen für die Fischereitätigkeiten europäischer Schiffe zu schaffen und gleichzeitig zur wirtschaftlichen Entwicklung des Fischereisektors in Guinea-Bissau beizutragen. Das Abkommen respektiert die Grundsätze der nachhaltigen Fischerei und internationalen Zusammenarbeit.

Wichtige Maßnahmen

  • Erlaubnis für europäische Fischereischiffe, in guineischen Fischereizonen zu fischen
  • Einrichtung eines finanziellen Beitrags der EU zur Unterstützung der lokalen Fischereientwicklung
  • Festlegung von Fangquoten und technischen Bedingungen für nachhaltige Nutzung
  • Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zwischen den Parteien
  • Überwachungs- und Kontrollmechanismen für Fischereitätigkeiten

Zeitplan und Umsetzung

Das Abkommen gilt für den Zeitraum 2024-2029 und tritt nach Genehmigung durch alle beteiligten Parteien in Kraft. Der Rat der Europäischen Union ist für den formellen Abschluss des Abkommens zuständig. Die Umsetzung wird gemeinsam von europäischen und guineischen Behörden überwacht, mit regelmäßigen Kontrollmechanismen.

Auswirkungen für Bürger und Akteure

Dieses Abkommen kommt europäischen Reedern und Fischern zugute, die Zugang zu neuen Fischereizonen erhalten. Für Guinea-Bissau bedeutet es Einnahmequellen und Unterstützung für die Entwicklung seines Fischereisektors. Europäische Verbraucher können von einer stabilen Versorgung mit Meeresfrüchten profitieren. Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und zum Erhalt der Fischbestände.

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