Analyse der europäischen Abstimmung

LEGISLATUR 10TA-10-2025-0068
2025-05-06
Abstimmung durch Handzeichen

Aufhebung der Immunität eines litauischen Abgeordneten: Europäisches Parlament gibt grünes Licht

Adopté
Detaillierte Erklärung

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Kurzfassung

Am 6. Mai 2025 stimmte das Europäische Parlament für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Petras Gražulis, einem litauischen EU-Abgeordneten. Diese Entscheidung ermöglicht es den litauischen Justizbehörden, ein Strafverfahren gegen ihn fortzusetzen. Das Parlament sah darin keinen Versuch politischer Verfolgung.

Hintergrund

Petras Gražulis, 2024 zum EU-Abgeordneten gewählt, ist Gegenstand eines Antrags auf Aufhebung der Immunität durch die litauischen Behörden. Dieser Antrag betrifft Handlungen vor seiner Amtszeit als EU-Abgeordneter, für die in Litauen ein Strafverfahren läuft. Gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments prüfte der Rechtsausschuss den Antrag und kam zu dem Schluss, dass kein fumus persecutionis (Anzeichen politischer Verfolgung) vorliegt.

Was beschlossen wurde

Durch eine Handabstimmung (ohne namentliche Abstimmung) verabschiedete das Europäische Parlament den Bericht der Berichterstatterin Pascale Piera (Renew Europe, Frankreich) und beschloss, die Immunität von Petras Gražulis aufzuheben. Konkret bedeutet dies, dass die litauischen Behörden nun ein Strafverfahren gegen ihn wegen der im Antrag genannten Handlungen einleiten oder fortsetzen können. Der Abgeordnete behält sein Mandat, genießt jedoch für diese spezifischen Handlungen keinen Schutz mehr vor Strafverfolgung.

Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung fand am 6. Mai 2025 per Handzeichen statt, ohne namentliche Abstimmung. Der Text wurde angenommen, aber die genaue Anzahl der Ja-Stimmen, Gegenstimmen und Enthaltungen wurde nicht erfasst. Die Entscheidung ist damit gültig.

Was dies für die Bürger bedeutet

Diese Entscheidung zeigt, dass das Europäische Parlament darauf achtet, dass seine Mitglieder nicht über den nationalen Gesetzen stehen. Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete vor missbräuchlicher Strafverfolgung, ist jedoch nicht absolut: Wenn ein Aufhebungsantrag als begründet und nicht politisch motiviert angesehen wird, gewährt das Parlament ihn. Für die Bürger ist dies eine Garantie, dass die EU-Abgeordneten der Justiz ihres Herkunftslandes unterworfen bleiben, im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit.

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Abstimmung durch Handzeichen

Diese Abstimmung wurde durch Handzeichen durchgeführt. Einzelne Stimmen der Europaabgeordneten werden für diese Art der Abstimmung nicht aufgezeichnet.
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