Das Europäische Parlament hat eine Position zur Ausführung des Haushalts des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2023 angenommen. Diese Entscheidung fällt im Rahmen des jährlichen Entlastungsverfahrens, das dem Parlament die Kontrolle über die Verwendung europäischer Mittel ermöglicht. Die Hauptherausforderung betrifft die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat.
Das Entlastungsverfahren ist in Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt. Es zielt darauf ab, die demokratische Kontrolle der Haushaltsführung durch das Europäische Parlament zu gewährleisten. Das Ziel ist Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher EU-Mittel gemäß den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung sicherzustellen.
Das Verfahren betrifft das Haushaltsjahr 2023. Das Parlament übermittelte seinen Fragebogen am 20. September 2024 und plante eine Anhörung für den 12. November 2024. Die Vertagungsentscheidung tritt sofort nach ihrer Annahme in Kraft. Die Umsetzung der Haushaltskontrolle bleibt bis zur Zusammenarbeit des Rates ausgesetzt.
Diese Situation beeinträchtigt die von den europäischen Bürgern erwartete Haushaltstransparenz. Der Haushalt des Rates beträgt etwa 0,6 Milliarden Euro, was 5,2% der Verwaltungsausgaben der EU entspricht. Das Fehlen von Zusammenarbeit verhindert eine vollständige Kontrolle der Verwendung dieser öffentlichen Mittel. Der Rechnungshof identifizierte Fehler in 30% der geprüften Operationen, die jedoch unter der Wesentlichkeitsgrenze liegen.
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