Das Europäische Parlament hat seine Position zu einem Vorschlag der Kommission zur Unternehmensbesteuerung angenommen. Diese Konsultation erfolgt im Rahmen des besonderen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem das Parlament zu Steuerfragen Stellung nimmt. Alle Mitgliedstaaten und in der EU tätige Unternehmen sind von dieser Position betroffen.
Das Verfahren stützt sich auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der die Harmonisierung indirekter Steuervorschriften ermöglicht. Ziel ist die Sicherstellung einer steuerlichen Koordinierung auf europäischer Ebene unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bei direkten Steuern.
Die Position des Parlaments wurde formell unter der Referenz P10_TA(2024)0032 angenommen. Der Rat prüft nun diese Position im Rahmen des Konsultationsverfahrens. Die Umsetzung hängt von den endgültigen Entscheidungen des Rates ab, der in Steuerfragen einstimmig beschließt.
Diese Position trägt zur Stärkung der Transparenz des europäischen Gesetzgebungsprozesses in Steuerfragen bei. Unternehmen profitieren von größerer regulatorischer Vorhersehbarkeit, während Bürger ihre europäischen Vertreter aktiv an Steuerentscheidungen beteiligt sehen. Das Verfahren stellt sicher, dass das Parlament über alle Textentwicklungen informiert bleibt.
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