Am 11. März 2025 hat das Europäische Parlament die Ernennung eines neuen Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) bestätigt, der für die Abwicklung großer Banken im Euroraum zuständig ist. Die Abstimmung ergab 562 Stimmen dafür, 19 dagegen und 67 Enthaltungen.
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss ist eine wichtige EU-Agentur, die nach der Finanzkrise von 2008 eingerichtet wurde. Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung von Banken in Schwierigkeiten zu planen und durchzuführen – also ihre geordnete Abwicklung zu organisieren, ohne auf Steuergelder zurückzugreifen. Er ist Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), der für die 20 Länder des Euroraums gilt. Die Mitglieder des SRB werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, die einmal verlängert werden kann. Der Ernennungsvorschlag kam von der Europäischen Kommission nach Anhörung des Parlaments.
Das Parlament hat die Ernennung des von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten gebilligt. Vor der Abstimmung hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) den Kandidaten angehört und eine positive Stellungnahme abgegeben. Die Abstimmung im Plenum war erforderlich, um die Ernennung zu bestätigen. Das Parlament gab somit grünes Licht, sodass der Kandidat sein Amt antreten kann.
Die Abstimmung erfolgte in geheimer elektronischer Wahl. Die Ergebnisse sind wie folgt:
Die große Mehrheit zeigt einen starken politischen Konsens für die Ernennung.
Für die europäischen Bürger ist diese Ernennung ein technischer, aber wichtiger Schritt. Der SRB stellt sicher, dass im Falle einer großen Bankenpleite deren Aktionäre und Gläubiger zahlen, nicht die Steuerzahler. Dies schützt die Ersparnisse der Kunden und verhindert Finanzkrisen wie die von 2008. Durch die Bestätigung dieses Mitglieds trägt das Parlament dazu bei, ein sichereres und stabileres Bankensystem im Euroraum zu erhalten. Die Bürger können daher darauf vertrauen, dass die EU in der Lage ist, Bankenausfälle geordnet zu bewältigen.