Logo The European Citizen
Angenommene Texte
AngenommenAbstimmung durch Handzeichen2025-05-06

Aufhebung der Immunität von Grzegorz Braun: Europäisches Parlament gibt grünes Licht

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0069
Angenommener Text
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurzfassung

Am 6. Mai 2025 stimmte das Europäische Parlament für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Grzegorz Braun, einem polnischen Abgeordneten. Dies bedeutet, dass die polnischen Justizbehörden nun ein Strafverfahren gegen ihn wegen Handlungen einleiten können, die vor seiner Amtszeit im Europäischen Parlament liegen.

Hintergrund

Grzegorz Braun, 2024 zum Europaabgeordneten gewählt, ist Gegenstand eines Antrags auf Aufhebung der Immunität durch die polnischen Behörden. Dieser Antrag betrifft Handlungen, die er vor seinem Amtsantritt im Europäischen Parlament begangen haben soll. Als Europaabgeordneter genießt er Immunität, die ihn vor Strafverfolgung schützt, es sei denn, das Parlament beschließt deren Aufhebung. Der Rechtsausschuss (JURI) prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass kein fumus persecutionis (Anzeichen politischer Verfolgung) vorliegt, d. h. der Antrag nicht aus politischen Gründen gestellt wurde.

Was beschlossen wurde

Das Europäische Parlament stimmte für die Aufhebung der Immunität von Grzegorz Braun. Konkret ermöglicht dies den polnischen Justizbehörden, ihn wegen der im Antrag genannten Handlungen zu verfolgen. Die Entscheidung des Parlaments präjudiziert weder Schuld noch Unschuld von Herrn Braun; sie beseitigt lediglich ein Verfahrenshindernis, damit die Justiz ihren Lauf nehmen kann.

Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung erfolgte durch Handzeichen, ohne dass die genaue Anzahl der Ja- oder Nein-Stimmen erfasst wurde. Der Vorschlag wurde angenommen, was eine klare Mehrheit für die Aufhebung der Immunität zeigt.

Für die Bürger

Diese Entscheidung zeigt, dass Europaabgeordnete nicht über nationalen Gesetzen stehen. Die parlamentarische Immunität dient dem Schutz der Abgeordneten vor missbräuchlicher Strafverfolgung, ist jedoch nicht absolut. Wenn die Justiz eines Mitgliedstaats die Aufhebung der Immunität wegen schwerwiegender Handlungen beantragt, kann das Parlament dieser Bitte nachkommen und so das ordentliche Gerichtsverfahren ermöglichen. Für die Bürger bedeutet dies, dass Europaabgeordnete weiterhin dem Gesetz unterliegen und das Europäische Parlament mit den nationalen Behörden zusammenarbeitet, um die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Transparenz · Lobbys

Aktive Organisationen zu diesem Thema

Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

Teilen
Zu diesem Text handeln
Teilen

Abstimmung durch Handzeichen

Diese Abstimmung wurde durch Handzeichen durchgeführt. Einzelne Stimmen der Europaabgeordneten werden für diese Art der Abstimmung nicht aufgezeichnet.
Andere angenommene Texte

In derselben Sitzung