Am 26. November 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es sich gegen die Verlängerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines komplexen genetisch veränderten Maises (GVO), MON 89034 × 1507 × MON 88017 × 59122, sowie acht seiner Unterkombinationen ausspricht. Dieser Mais, der seit 2015 in der EU zugelassen ist, wird hauptsächlich in der Tierfütterung verwendet. Die Abgeordneten stimmten für einen Einspruch gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, diese Genehmigung zu verlängern, und verwiesen auf ungelöste Gesundheits- und Umweltbedenken.
Der betreffende genetisch veränderte Mais kombiniert mehrere genetische Veränderungen: Er produziert Insektizidtoxine aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis (sogenannte Bt-Toxine) und ist resistent gegen zwei Herbizide, Glyphosat und Glufosinat. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, seine Zulassung für zehn Jahre zu verlängern, gemäß dem Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Das Parlament, das in diesem Bereich nur ein Einspruchsrecht hat, war jedoch der Ansicht, dass die Risiken nicht ausreichend bewertet wurden.
Mit dieser Entschließung fordert das Parlament die Kommission auf, ihren Genehmigungsbeschluss zurückzuziehen. Die Hauptgründe sind:
Die Entschließung wurde mit 476 Stimmen dafür, 169 dagegen und 14 Enthaltungen angenommen. Es handelt sich um eine breite Mehrheit, die jedoch nicht bindend ist: Die Europäische Kommission ist nicht verpflichtet, der Stellungnahme des Parlaments zu folgen. Dennoch sendet diese Abstimmung ein starkes politisches Signal.
Konkret verhindert diese Abstimmung nicht sofort die Vermarktung dieses GV-Maises in der EU, da die Kommission ihre Zulassung aufrechterhalten kann. Sie zeigt jedoch, dass das Parlament die Bedenken der Bürger hinsichtlich GVO und Pestiziden ernst nimmt. Wenn Sie Fleisch, Milch oder Eier von Tieren konsumieren, die mit GVO gefüttert wurden, könnte dieser Mais indirekt auf Ihrem Teller landen. Die Debatte über Transparenz und Sicherheit von GVO bleibt offen.
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