Das Europäische Parlament hat mehrere Finanzabkommen mit Island, Liechtenstein und Norwegen für den Zeitraum 2021-2028 gebilligt. Diese Entscheidungen erfolgen im Rahmen der verstärkten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Genehmigung betrifft alle EU-Mitgliedstaaten sowie die drei Partnerländer.
Diese Vereinbarungen sind Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der die EU mit Island, Liechtenstein und Norwegen verbindet. Das Hauptziel ist die Aufrechterhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit durch Finanzbeiträge dieser Länder zum EU-Haushalt als Gegenleistung für ihren Zugang zum Binnenmarkt.
Die Abkommen decken den Zeitraum von Mai 2021 bis April 2028 ab und gelten rückwirkend für bereits vergangene Jahre. Die Umsetzung obliegt dem Rat und der Europäischen Kommission mit parlamentarischer Begleitung. Die Finanzmechanismen werden nach Abschluss der Verfahren durch alle Partner sofort operational.
Diese Abkommen gewährleisten die Kontinuität von Kooperationsprogrammen und Finanzierungen für Projekte in Bereichen wie Innovation, Umwelt und sozialer Zusammenhalt. Begünstigte sind KMU, zivilgesellschaftliche Organisationen und öffentliche Einrichtungen der teilnehmenden Länder. Die Stabilität der Wirtschaftsbeziehungen wird damit bewahrt.
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