Das Europäische Parlament verabschiedet eine umfassende Position zum Schutz der Grundrechte im auswärtigen Handeln der EU. Dieser Text kommt in einem internationalen Kontext mit multiplen Krisen und demokratischen Rückschritten zustande. Er betrifft alle europäischen Bürger und internationale Partner der Union.
Dieser Text stützt sich auf einen umfangreichen rechtlichen Rahmen, einschließlich der EU-Grundrechtecharta, internationaler UN-Konventionen und europäischer Verträge. Das Hauptziel ist die Stärkung der Kohärenz und Effektivität des auswärtigen Handelns der EU im Bereich der Menschenrechte unter Ausrichtung auf bestehende internationale Verpflichtungen.
Die Umsetzung stützt sich auf den Aktionsplan 2020-2024 für Menschenrechte und Demokratie, der kürzlich an den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 angepasst wurde. Die europäischen Institutionen (Kommission, Rat, Parlament) und die Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung verantwortlich. Eine regelmäßige Überwachung erfolgt durch bestehende Berichts- und Bewertungsmechanismen.
Dieser gestärkte Ansatz sollte den Schutz der Grundrechte europäischer Bürger im Ausland verbessern und die internationale Glaubwürdigkeit der EU stärken. Unternehmen müssen höhere Menschenrechtsstandards in ihren internationalen Aktivitäten einhalten. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten verstärkte Unterstützung für ihre Arbeit zum Schutz der Grundrechte.
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