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Angenommen2024-10-10

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in China

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0019
Angenommener Text
Dafür
540
89%
Dagegen
23
4%
Enthaltung
47
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Nicht abgestimmt
0
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Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, die tiefe Besorgnis über die Menschenrechtslage in China, insbesondere in der Region Xinjiang, zum Ausdruck bringt. Dieser Text kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Verletzungen der Grundrechte der Uiguren und anderer Minderheiten trotz wiederholter internationaler Appelle andauern. Alle europäischen Bürger und Akteure der internationalen Beziehungen sind von dieser Position des Parlaments betroffen.

Hintergrund und Ziele

Diese Entschließung steht im Rahmen der Grundwerte der Europäischen Union bezüglich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie zielt darauf ab, auf dokumentierte Besorgnisse über die systematische Unterdrückung der Uiguren und anderer ethnischer Minderheiten in China zu reagieren und die Position der EU in ihren Beziehungen zu Peking zu stärken.

Wichtige Maßnahmen

  • Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren und andere Minderheiten
  • Aufforderung zur sofortigen Freilassung der politischen Gefangenen Ilham Tohti und Gulshan Abbas
  • Forderung nach Sanktionen gegen chinesische Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen
  • Forderung nach Schließung der Internierungslager in der Region Xinjiang
  • Aufforderung zur Aussetzung der Auslieferungsabkommen mit China
  • Verstärkung des Kampfes gegen transnationale Unterdrückung von Dissidenten

Zeitplan und Umsetzung

Die Entschließung wurde im Januar 2024 verabschiedet und wird an die chinesischen Behörden, den Hohen Vertreter der EU, die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Vereinten Nationen übermittelt. Ihre Umsetzung hängt von konkreten Maßnahmen ab, die die europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu China ergreifen werden.

Auswirkungen für Bürger und Akteure

Diese Entschließung stärkt die Position der EU in Menschenrechtsfragen in ihren internationalen Beziehungen. Sie könnte europäische Unternehmen beeinflussen, die in China tätig sind, insbesondere solche, die mit Risiken von Zwangsarbeit konfrontiert sind. Die Bürger profitieren von einer europäischen Außenpolitik, die stärker mit ihren Grundwerten übereinstimmt, während Menschenrechtsverteidiger verstärkte institutionelle Unterstützung finden könnten.

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