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Angenommen2025-02-12Landwirtschaft & Ernährung

Zulassung von gentechnisch verändertem Mais DP910521 in der Europäischen Union

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0014
Angenommener Text
Dafür
477
73%
Dagegen
152
23%
Enthaltung
20
3%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Das Europäische Parlament prüft die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais DP910521 für den europäischen Markt. Diese Entscheidung folgt einem komplexen Verfahren mit mehreren technischen Ausschüssen. Der Text betrifft Lebensmittel und Futtermittel, die diesen GVO enthalten.

Hintergrund und Ziele

Der Zulassungsantrag wurde von Corteva Agriscience im Juni 2022 eingereicht. Der rechtliche Rahmen basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist die Bewertung der Sicherheit dieses GVO-Maises vor seiner Vermarktung in der EU.

Wichtige Maßnahmen

  • Prüfung des Zulassungsantrags für Mais DP910521, der das Toxin Cry1B.34 produziert
  • Bewertung der Resistenz gegen das Herbizid Glufosinat, das als reproduktionstoxisch eingestuft ist
  • Analyse der gentechnischen Methoden unter Verwendung von CRISPR/Cas9 und Mikroprojektilbeschuss
  • Untersuchung von Bedenken bezüglich Auswirkungen auf Nichtzielorganismen
  • Bewertung der Risiken des Gentransfers auf verwandte Wildarten
  • Überprüfung der Einhaltung von Überwachungsvorschriften nach dem Inverkehrbringen

Zeitplan und Umsetzung

Das Zulassungsverfahren begann im Juni 2022. Der Ständige Ausschuss und der Berufungsausschuss haben im November bzw. Dezember 2024 keine Stellungnahme abgegeben. Die endgültige Entscheidung obliegt der Europäischen Kommission, wobei die Umsetzung von den Mitgliedstaaten kontrolliert wird.

Auswirkungen auf Bürger und Akteure

Verbraucher könnten Herbizidrückständen in Lebensmitteln ausgesetzt sein. Landwirte könnten eine zunehmende Abhängigkeit von Herbiziden erfahren. Potenzielle Auswirkungen auf die Biodiversität und Bodengesundheit werden erwartet. Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen ist entscheidend für die Erkennung möglicher unvorhergesehener Effekte.

Transparenz · Lobbys

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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