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Angenommene Texte
Angenommen2024-12-18

Parlament billigt UN-Konvention über Transparenz in der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0069
Angenommener Text
Dafür
591
91%
Dagegen
7
1%
Enthaltung
53
8%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Kurz gesagt

Am 18. Dezember 2024 gab das Europäische Parlament grünes Licht für den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in der auf Verträgen beruhenden Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit im Namen der Europäischen Union. Ziel des Textes ist es, Schiedsverfahren zwischen ausländischen Investoren und Staaten transparenter zu gestalten.

Hintergrund

Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (oder ISDS, für Investor-State Dispute Settlement) ist ein Mechanismus, der es einem ausländischen Unternehmen ermöglicht, einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen, wenn es der Ansicht ist, dass seine Investorenrechte verletzt wurden. Diese Verfahren werden oft wegen mangelnder Transparenz kritisiert: nichtöffentliche Anhörungen, vertrauliche Dokumente, fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Transparenz in der auf Verträgen beruhenden Schiedsgerichtsbarkeit (genannt Mauritius-Übereinkommen) wurde 2014 angenommen, um diese Mängel zu beheben. Es wendet die Transparenzregeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf bestehende Schiedsverfahren an.

Was beschlossen wurde

Das Europäische Parlament hat den Beschluss des Rates zur Ermächtigung des Abschlusses des Übereinkommens im Namen der EU gebilligt. Das bedeutet, dass die Europäische Union diesem internationalen Vertrag offiziell beitreten kann. Die Berichterstatterin Anna Cavazzini (Grüne/EFA, Deutschland) betonte, dass dieses Übereinkommen ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Legitimität bei der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten sei. Das Parlament bestand auch auf der Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform des Schiedssystems und unterstützte die laufenden Arbeiten bei der UNCITRAL zur Schaffung eines ständigen multilateralen Gerichtshofs.

Abstimmungsergebnis

Der Gesetzgebungsentschließung wurde mit großer Mehrheit angenommen: 591 Stimmen dafür, 7 dagegen und 53 Enthaltungen. Diese Abstimmung bestätigt die Unterstützung des Parlaments für einen offeneren und demokratischeren Ansatz in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.

Was dies für die Bürger ändert

Konkret wird der Beitritt der EU zum Mauritius-Übereinkommen die Transparenzregeln der UNCITRAL für alle künftigen Schiedsverfahren auf der Grundlage von Investitionsabkommen der Union verbindlich machen. Das bedeutet:

  • Zugang zu Dokumenten: Verfahrensunterlagen, Schriftsätze der Parteien und Entscheidungen werden veröffentlicht.
  • Öffentliche Anhörungen: Anhörungen können von der Öffentlichkeit verfolgt werden, außer in begründeten Ausnahmefällen (z. B. zum Schutz vertraulicher Informationen).
  • Beteiligung der Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen können Stellungnahmen (amicus curiae) einreichen.

Für die europäischen Bürger ist dies ein Fortschritt in Sachen Demokratie und Rechenschaftspflicht: Entscheidungen, die öffentliche Gelder und öffentliche Politik betreffen, werden weniger undurchsichtig sein. Das Parlament wird das Dossier weiterverfolgen, um sicherzustellen, dass die Transparenz nicht nur auf dem Papier steht und dass sich das Schiedssystem hin zu einer gerechteren Justiz entwickelt.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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