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Angenommene Texte
Angenommen2024-11-26

Zulassung von gentechnisch veränderter Baumwolle COT102 in der Europäischen Union

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0039
Angenommener Text
Dafür
496
75%
Dagegen
143
22%
Enthaltung
18
3%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Das Europäische Parlament hat einen Text zur Zulassung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderter Baumwolle COT102 verabschiedet. Diese Entscheidung folgt einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und betrifft Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die diese GV-Baumwolle enthalten.

Hintergrund und Ziele

Diese Zulassung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Der ursprüngliche Antrag wurde 2017 von Syngenta gestellt, mit dem Ziel, die Vermarktung von Produkten aus dieser GV-Baumwolle in der EU zu ermöglichen, mit Ausnahme ihres Anbaus.

Wichtige Maßnahmen

  • Zulassung des Inverkehrbringens von Produkten mit gentechnisch veränderter Baumwolle COT102
  • Beschränkung auf Import und Verwendung, Ausschluss des Anbaus auf europäischem Gebiet
  • Strenge Regelung der Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Kontinuierliche Überwachung der Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt
  • Einhaltung des Vorsorgeprinzips bezüglich Antibiotikaresistenz-Markergenen

Zeitplan und Umsetzung

Der Durchführungsbeschluss der Kommission stammt aus dem Jahr 2024, nach der positiven Stellungnahme der EFSA von 2023. Die Umsetzung wird von den Mitgliedstaaten überwacht, mit kontinuierlicher Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Überprüfungsmechanismen sind bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgesehen.

Auswirkungen für Bürger und Akteure

Verbraucher können Produkte mit dieser GV-Baumwolle in verschiedenen Lebensmitteln wie Saucen, Mayonnaisen und Backwaren finden. Die Lebensmittelindustrie profitiert von neuen Rohstoffen, während Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Bt-Toxinen und Antibiotikaresistenzgenen beibehalten werden. Die kontinuierliche Überwachung soll die Lebensmittelsicherheit gewährleisten.

Transparenz · Lobbys

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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