Das Europäische Parlament hat einen Text zur Zulassung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderter Baumwolle COT102 verabschiedet. Diese Entscheidung folgt einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und betrifft Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die diese GV-Baumwolle enthalten.
Diese Zulassung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Der ursprüngliche Antrag wurde 2017 von Syngenta gestellt, mit dem Ziel, die Vermarktung von Produkten aus dieser GV-Baumwolle in der EU zu ermöglichen, mit Ausnahme ihres Anbaus.
Der Durchführungsbeschluss der Kommission stammt aus dem Jahr 2024, nach der positiven Stellungnahme der EFSA von 2023. Die Umsetzung wird von den Mitgliedstaaten überwacht, mit kontinuierlicher Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Überprüfungsmechanismen sind bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgesehen.
Verbraucher können Produkte mit dieser GV-Baumwolle in verschiedenen Lebensmitteln wie Saucen, Mayonnaisen und Backwaren finden. Die Lebensmittelindustrie profitiert von neuen Rohstoffen, während Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Bt-Toxinen und Antibiotikaresistenzgenen beibehalten werden. Die kontinuierliche Überwachung soll die Lebensmittelsicherheit gewährleisten.
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