Das Europäische Parlament prüft die Zulassung von gentechnisch verändertem Soja des Unternehmens Monsanto. Diese Entscheidung folgt einem komplexen Bewertungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Text betrifft Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die dieses GV-Soja enthalten.
Der Zulassungsantrag wurde 2015 von Monsanto Europe eingereicht. Der rechtliche Rahmen basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist die Zulassung dieses GV-Sojas, das tolerant gegenüber den Herbiziden Glyphosat und Dicamba ist und ein modifiziertes Fettsäureprofil aufweist.
Das Zulassungsverfahren folgt dem in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegten Prozess. Nach der positiven EFSA-Stellungnahme 2024 obliegt die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission. Die Umsetzung wird von den Mitgliedstaaten überwacht, wobei die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO anzuwenden sind.
Verbraucher können Lebensmittel mit diesem GV-Soja finden, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Landwirte und Verarbeiter müssen die Vorschriften zur Trennung der Produktionsketten einhalten. Die EFSA kam zu dem Schluss, dass keine Gesundheitsrisiken bestehen, aber Bedenken bezüglich Herbizidrückständen und Umweltauswirkungen bleiben bestehen.
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