Analyse der europäischen Abstimmung

LEGISLATUR 10TA-10-2025-0106
2025-05-08

Zulassung von gentechnisch verändertem Soja MON 87705 × MON 87708 × MON 89788 in der Europäischen Union

Adopté
Dafür373
Enthaltung10
Dagegen150
Detaillierte Erklärung

Den angenommenen Text verstehen

Das Europäische Parlament prüft die Zulassung von gentechnisch verändertem Soja des Unternehmens Monsanto. Diese Entscheidung folgt einem komplexen Bewertungsverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Text betrifft Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Futtermittel, die dieses GV-Soja enthalten.

Hintergrund und Ziele

Der Zulassungsantrag wurde 2015 von Monsanto Europe eingereicht. Der rechtliche Rahmen basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist die Zulassung dieses GV-Sojas, das tolerant gegenüber den Herbiziden Glyphosat und Dicamba ist und ein modifiziertes Fettsäureprofil aufweist.

Wichtige Maßnahmen

  • Zulassung des Inverkehrbringens von Produkten mit gentechnisch verändertem Soja MON 87705 × MON 87708 × MON 89788
  • Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 für die Risikobewertung
  • Berücksichtigung der EFSA-Stellungnahme vom 2. April 2020, ergänzt im Oktober 2024
  • Ausschluss des Anbaus dieses GV-Sojas in der Europäischen Union
  • Bewertung möglicher Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt

Zeitplan und Umsetzung

Das Zulassungsverfahren folgt dem in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 festgelegten Prozess. Nach der positiven EFSA-Stellungnahme 2024 obliegt die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission. Die Umsetzung wird von den Mitgliedstaaten überwacht, wobei die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO anzuwenden sind.

Auswirkungen für Bürger und Akteure

Verbraucher können Lebensmittel mit diesem GV-Soja finden, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Landwirte und Verarbeiter müssen die Vorschriften zur Trennung der Produktionsketten einhalten. Die EFSA kam zu dem Schluss, dass keine Gesundheitsrisiken bestehen, aber Bedenken bezüglich Herbizidrückständen und Umweltauswirkungen bleiben bestehen.

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