Am 17. Dezember 2024 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit den Jahresbericht 2023 des Europäischen Bürgerbeauftragten angenommen. Der Bericht, vorgelegt von Abgeordnetem Alex Agius Saliba, zieht Bilanz über die Tätigkeiten der Einrichtung, die für die Untersuchung von Missständen in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zuständig ist.
Der Europäische Bürgerbeauftragte, derzeit Emily O'Reilly, ist eine unabhängige Behörde, die Beschwerden von Bürgern, Unternehmen oder Organisationen über Verwaltungsprobleme in den EU-Organen (Kommission, Parlament, Rat usw.) prüft. Jedes Jahr veröffentlicht der Bürgerbeauftragte einen Tätigkeitsbericht, den das Europäische Parlament prüft und über den es eine Entschließung verabschiedet. Der Bericht 2023 deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ab.
In seiner Entschließung hat das Europäische Parlament:
Der angenommene Text betont insbesondere die Notwendigkeit, die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Treffen mit Interessenvertretern (Lobbying) und den Zugang zu Dokumenten.
Die Entschließung wurde mit 598 Stimmen dafür, 17 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen angenommen. Diese breite Unterstützung zeigt einen Konsens zwischen den wichtigsten politischen Fraktionen des Parlaments über die Bedeutung der Arbeit des Bürgerbeauftragten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine kostenlose Beschwerdestelle für jeden Bürger oder Einwohner der EU, der der Ansicht ist, von einem EU-Organ ungerecht behandelt worden zu sein (Verzögerung, Verweigerung des Zugangs zu einem Dokument, mangelnde Transparenz usw.). Mit der Billigung dieses Berichts sendet das Parlament ein starkes Signal: Es unterstützt den Bürgerbeauftragten und ermutigt die Organe, die Rechte der Bürger besser zu respektieren. Konkret bedeutet dies, dass Beschwerden von Bürgern ernst genommen werden und die Organe ihre Transparenz und Reaktionsfähigkeit verbessern müssen. Wenn Sie ein Problem mit einem EU-Organ haben, können Sie kostenlos und ohne Anwalt eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen.
Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.