Das Europäische Parlament prüft die Zulassung eines neuen gentechnisch veränderten Mais für die menschliche und tierische Ernährung. Diese Entscheidung folgt einer Bewertung der EFSA und betrifft Lebensmittelprodukte mit diesem GVO-Mais. Bürger und Akteure der Lebensmittelkette sind direkt von dieser Zulassung betroffen.
Das Verfahren erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel. Ziel ist die Zulassung des Mais DP915635 nach Bewertung seiner Sicherheit für Gesundheit und Umwelt. Der Antrag wurde von Pioneer Overseas Corporation im Dezember 2020 eingereicht.
Der Durchführungsbeschluss der Kommission stammt aus dem Jahr 2024. Die technischen Ausschüsse gaben ihre Stellungnahmen im April und Mai 2024 ab. Die Umsetzung obliegt den Mitgliedstaaten mit Kontrolle durch die Europäische Kommission. Die Zulassung folgt dem Standardverfahren für GVO-Bewertungen in der EU.
Verbraucher können Lebensmittelprodukte mit diesem GVO-Mais finden. Landwirte und Lebensmittelverarbeiter müssen die Kennzeichnungsregeln einhalten. Die Umweltauswirkungen unterliegen kontinuierlicher Überwachung. Importe von Produkten mit diesem Mais sind zugelassen, nicht jedoch sein Anbau in Europa.
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