Das Europäische Parlament prüft die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais DP202216 für menschliche und tierische Ernährung. Diese Entscheidung folgt einer Bewertung der EFSA und betrifft Importe von Produkten mit diesem GVO, ohne Anbaugenehmigung in der EU. Bürger, Landwirte und Lebensmittelunternehmen sind direkt von dieser Regelung betroffen.
Der rechtliche Rahmen basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Ziel ist die Bewertung der Sicherheit dieses gegen Glufosinat resistenten GVO-Maises vor seinem Import in den europäischen Raum unter Einhaltung von Gesundheits- und Umweltstandards.
Der Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2024/2618 tritt sofort nach seiner Annahme in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind für die Anwendungskontrolle verantwortlich, während die EFSA die wissenschaftliche Überwachung sicherstellt. Die Europäische Kommission koordiniert die Umsetzung mit den zuständigen nationalen Behörden.
Verbraucher können Produkte mit diesem GVO-Mais in importierten Lebensmitteln finden. Landwirte erhalten Alternativen für Tierfutter, müssen aber das Anbauverbot beachten. Die Lebensmittelindustrie muss ihre Importprozesse und Kennzeichnung an die neuen Regeln anpassen.
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