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Angenommen2025-02-11

Verlängerung des Wissenschaftskooperationsabkommens zwischen der EU und der Ukraine

10e Legislaturperiode · TA-10-2025-0010
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Das Europäische Parlament hat die Verlängerung des Wissenschafts- und Technologiekooperationsabkommens mit der Ukraine gebilligt. Diese Entscheidung fällt in einem Kontext der Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zu erhalten und auszubauen. Das Abkommen betrifft Forscher, akademische Einrichtungen und Unternehmen beider Seiten.

Kontext und Ziele

Das ursprüngliche Abkommen stammt aus dem Jahr 2003 und ermöglicht die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Das Hauptziel besteht darin, die Beteiligung ukrainischer Forscher an EU-Forschungsprogrammen zu erleichtern und den bilateralen wissenschaftlichen Austausch zu stärken. Der rechtliche Rahmen basiert auf Artikel 186 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Wichtige Maßnahmen

  • Verlängerung des seit 2003 bestehenden Wissenschaftskooperationsabkommens
  • Erleichterung der Beteiligung ukrainischer Forscher an EU-Rahmenforschungsprogrammen
  • Förderung des bilateralen wissenschaftlichen und technologischen Austauschs
  • Zusammenarbeit in Forschungsbereichen von gemeinsamem Interesse
  • Gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten

Zeitplan und Umsetzung

Die parlamentarische Zustimmung ist ein wichtiger Schritt vor der endgültigen Entscheidung des Rates. Die Umsetzung wird von der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den ukrainischen Behörden sichergestellt. Die Überwachung des Abkommens erfolgt regelmäßig, um seine Auswirkungen und Wirksamkeit zu bewerten.

Auswirkungen für Bürger und Akteure

Dieses Abkommen kommt hauptsächlich der europäischen und ukrainischen Wissenschaftsgemeinschaft zugute und ermöglicht verstärkte Zusammenarbeit und Zugang zu neuem Wissen. Die Bürger können indirekt von den wissenschaftlichen Fortschritten aus dieser Kooperation profitieren. Innovative Unternehmen können ebenfalls von Technologietransfers profitieren.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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