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Angenommen2024-11-27

Das Europäische Parlament billigt die neue Europäische Kommission

10e Legislaturperiode · TA-10-2024-0046
Angenommener Text
Dafür
370
54%
Dagegen
282
41%
Enthaltung
36
5%
Nicht abgestimmt
0
0%
Offizielle Fassung
Detaillierte Erklärung

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Kurz gefasst

Am 27. November 2024 hat das Europäische Parlament die neue Europäische Kommission gewählt, das Exekutivorgan der Europäischen Union. Dieser Beschluss ebnet den Weg für die Amtsübernahme der Kommission für die nächsten fünf Jahre.

Hintergrund

Nach den Europawahlen im Juni 2024 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ein neues Kommissarsteam vorgeschlagen. Anschließend muss das Europäische Parlament das gesamte Kollegium der Kommissare einschließlich seines Präsidenten oder seiner Präsidentin billigen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Kommission über demokratische Legitimität verfügt und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber rechenschaftspflichtig ist.

Was das Parlament beschlossen hat

In einer elektronischen namentlichen Abstimmung hat das Europäische Parlament die neue Kommission gebilligt. Diese Billigung bedeutet, dass die designierten Kommissare offiziell ihr Amt antreten können. Die Kommission ist dafür zuständig, europäische Gesetze vorzuschlagen, die Politiken und den Haushalt der EU umzusetzen und die Union auf internationaler Ebene zu vertreten.

Ergebnis der Abstimmung

Die Abstimmung ergab 370 Stimmen dafür, 282 Stimmen dagegen und 36 Enthaltungen. Die Kommission ist damit gewählt.

Was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet

Die neue Kommission wird an Themen arbeiten, die das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer unmittelbar betreffen: Klima, Digitalisierung, Beschäftigung, Gesundheit, Sicherheit und vieles mehr. Ihre Entscheidungen und Gesetzesvorschläge werden Auswirkungen auf die nationale und lokale Politik haben. Das Europäische Parlament, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, wird die Kommission weiterhin kontrollieren und über europäische Gesetze abstimmen. Die Bürgerinnen und Bürger können die Arbeit der Kommission und des Parlaments über die offiziellen Websites der EU und die Medien verfolgen.

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Näherungsweise Zuordnung über deklarierte Interessensgebiete. Das beweist keinen Einfluss auf diese Abstimmung.

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